Die Anwälte der Akkas & Associates Law Firm sind bereit, Sie bei der Gründung einer Gesellschaft in der Türkei zu unterstützen. Unsere Anwälte sind erfahren in der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Aktiengesellschaft, einer Holdinggesellschaft, einer Niederlassung, eines Verbindungsbüros, einer Freizonengesellschaft, der Verwaltung und der Unternehmensführung in Istanbul.
Inhaltsverzeichnis
Wir führen Unternehmensgründungen in der Türkei durch und bieten andere Dienstleistungen zur Unternehmensführung für ausländische Personen und Unternehmen an. Wir haben Kunden aus den baltischen Ländern und Russland bei der Gründung ihrer Unternehmen und ihrer raschen Migration in die Türkei unterstützt. Wir haben mehrere Unternehmen für unsere russischen Kunden gegründet und kennen ihre Bedürfnisse im Zusammenhang mit den neuen Sanktionen sehr gut.
In unserem Bürogebäude befindet sich eine Zollagentur, deren Dienste viele unserer Kunden für den Transithandel mit Russland und anderen Ländern in Anspruch nehmen. Wir bieten auch Firmenadressen für ausländische Unternehmen an und unsere Preise sind sehr moderat.
Wenn die Partner in der Türkei sind, können wir es in 2-3 Tagen einrichten
Wir können die Gründung Ihrer Aktiengesellschaft in der Türkei in 2-3 Tagen abschließen, wenn Sie in der Türkei anwesend sind. Der Gründungsprozess wird schneller sein und weniger kosten.
Wenn die Partner nicht in der Türkei sind, können wir es aus der Ferne einrichten
Wir können die Gründung Ihrer Aktiengesellschaft in der Türkei aus der Ferne vornehmen, wenn Sie sich in der Türkei aufhalten, allerdings dauert der Gründungsprozess länger und kostet mehr.
Darüber hinaus haben wir mehr als 260 Unternehmen für unsere ausländischen Kunden gegründet, darunter Spanien, VAE, Ukraine, Russland, Großbritannien, Marokko, Libanon, Syrien, Südkorea, Deutschland, Italien, Jordanien, Vietnam, Polen, Frankreich, Pakistan, China, Hongkong, USA, Malaysia, Iran, Portugal, Norwegen, Kanada, Saudi-Arabien, Irak und Kuwait.
Schritte zur Gründung einer Aktiengesellschaft in der Türkei?
Nach dem Türkischen Handelsgesetzbuch benötigt eine Aktiengesellschaft mindestens einen Gesellschafter, bei dem es sich um eine juristische oder eine natürliche Person handeln kann. Der/die Gesellschafter können sowohl türkische als auch ausländische sein. Ausländer können 100 % eines Unternehmens besitzen und ihre Gewinne problemlos aus der Türkei transferieren.
Das erforderliche Mindestkapital für eine Aktiengesellschaft beträgt 250.000. -TL (Türkische Lira). 25 % des Gesellschaftskapitals sind im Voraus zu zahlen, der Rest in zwei Jahren und bis zu drei Raten.
Eine Aktiengesellschaft ist vorteilhafter als eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In Bezug auf Steuern, Übertragung von Anteilen und Haftung für öffentliche Schulden erscheinen Aktiengesellschaften attraktiver als Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Die Gründung erfordert mindestens einen Partner, der eine juristische oder eine natürliche Person sein kann. Der/die Partner können sowohl türkische als auch ausländische Partner sein. Ausländer können 100 % eines Unternehmens besitzen und ihren Gewinn ohne Probleme aus der Türkei transferieren. Das erforderliche Mindestkapital für eine Aktiengesellschaft beträgt 250.000. -TL (Türkische Lira). Das Kapital der Gesellschaft ist in zwei Jahren und vier Raten einzuzahlen.
Partner können als Anteilseigner des Unternehmens eine Arbeitserlaubnis beantragen. Wenn ein Partner eine Arbeitserlaubnis beantragen möchte, muss er jedoch ein Kapital von mindestens 100.000. -TL und muss in voller Höhe eingezahlt werden. Wir können Ihren Antrag auf Arbeitserlaubnis vorbereiten und einreichen.
Wie viel kostet die Gründung einer Aktiengesellschaft mit einem Partner?
GEBÜHREN UND AUSGABEN | USD |
Anwaltskosten für die Eintragung eines neuen Unternehmens | 1,500 |
Eröffnung eines Bankkontos | 250 |
Anmeldung beim Finanzamt | 250 |
Buchhaltungsgebühren pro Monat | 250 |
Firmenadresse pro Monat | 50 |
Offizielle Kosten für die Registrierung des Unternehmens (Notarkosten für die Satzung und alle anderen Dokumente) | 750 |
Wir benötigen die folgenden Dokumente für die Gründung einer Joint Stock Gesellschaft;
Von echten Personen;
- 2 übersetzte und notariell beglaubigte Kopien des Reisepasses
- 2 Passfotos
- Vollmacht jedes Gesellschafters an uns zur Gründung des Unternehmens.
Von einer juristischen Person, wenn einer der Partner ein Unternehmen ist;
- Das „Certificate of Good Standing“ des Unternehmens mit ausländischem Anteilseigner vom Registergericht. Diese Bescheinigung sollte Informationen über den aktuellen Aktivitätsstatus des Unternehmens und seine unterschriftsberechtigten Führungskräfte enthalten.
- Die „Satzung“ der ausländischen Aktionärsgesellschaft
- Das Unternehmen mit ausländischem Anteilseigner muss einen Beschluss zur Gründung eines Unternehmens in der Türkei einholen.
- Wenn die ausländische Aktionärsgesellschaft in der Türkei zum Geschäftsführer ernannt werden soll, muss sie eine echte Person für diese Aufgabe benennen. Wir benötigen Unterschriftsproben von dieser Person und sie muss diese Ernennung auch akzeptieren. Wir müssen seinen/ihren Reisepass übersetzen und beglaubigen lassen und erhalten eine türkische Steuernummer.
- Vollmacht für die Gründung des Unternehmens.
- Die oben genannten Dokumente müssen notariell beglaubigt und apostilliert sein.
Kontaktieren Sie uns für die Gründung einer Aktiengesellschaft
Unsere türkischen Anwälte sind darauf vorbereitet, Ihre Gesellschaftsgründung in der Türkei zu unterstützen. Unsere Anwälte für Gesellschaftsgründungen haben Erfahrung mit der Gründung von Aktiengesellschaften, Zweigniederlassungen, Verbindungsbüros und Unternehmen in Freihandelszonen sowie mit der Verwaltung und Führung von Unternehmen in Istanbul.
Akkas & Associates Law Firm ist eine der führenden Anwaltskanzleien, die Gesellschaftsgründungsdienstleistungen in Istanbul, Türkei, anbieten. Sie können uns für eine Gesellschaftsgründung in der Türkei über unsere Kontakt Seite erreichen.