Unsere Türkischen Familienanwälte bieten Rechtsberatung, Vertretung und Mediation in allen Scheidungsangelegenheiten einschließlich Unterhaltssachen in der Türkei. Wir vertreten Klienten in Fragen der Entschädigung, des Unterhalts, des Sorgerechts und der Vermögensauseinandersetzung, als Scheidungsanwalt und Mediator in Vermögensauseinandersetzungsprozessen und anderen Scheidungsfällen.
Inhaltsverzeichnis
Das Türkische Zivilgesetzbuch regelt den Unterhalt in Artikel 175. Dort heißt es: „Derjenige, der durch die Scheidung in Armut gerät, kann von der anderen Seite für seinen Lebensunterhalt Unterhalt auf unbestimmte Zeit nach Maßgabe seiner finanziellen Leistungsfähigkeit verlangen, sofern sein Verschulden nicht schwerwiegender ist.“
Mit anderen Worten: Damit der Ehegatte bei einer Scheidung Anspruch auf Unterhalt hat, muss er weniger fehlerhaft oder mangelhaft sein als sein eigener Ehegatte.
Vollständige Details für Unterhaltssachen in der Türkei
Es kann beschlossen werden, die Geldentschädigung und den Unterhalt je nach den Erfordernissen der Situation als Gesamtbetrag oder in Form einer Leibrente zu zahlen. Die Geldentschädigung oder der Unterhalt, die in Form einer Rente gezahlt werden sollen, enden automatisch, wenn der Unterhaltsberechtigte wieder heiratet oder eine der Parteien stirbt.
Wenn der Unterhaltsberechtigte nicht verheiratet ist, aber so lebt, als ob er verheiratet wäre, wenn seine Armut verschwunden ist oder wenn er ein unehrenhaftes Leben führt, wird die Entschädigung oder der Unterhalt, der in Form einer Rente gezahlt werden soll, durch einen Gerichtsbeschluss aufgehoben. In Fällen, in denen sich die finanzielle Situation der Parteien ändert, wird beschlossen, das Einkommen zu erhöhen oder zu verringern.
Wie in Artikel 178 des türkischen Zivilgesetzbuches festgelegt, endet der Unterhaltsanspruch ein Jahr nach der Rechtskraft des Scheidungsurteils.
Unter welchen Umständen kann eine Klage auf Erhöhung der Unterhaltszahlungen eingereicht werden?
In der Bestimmung des türkischen Zivilgesetzbuches 176/4 heißt es: „Es kann beschlossen werden, das Einkommen zu erhöhen oder zu verringern, wenn sich die finanzielle Situation der Parteien ändert oder wenn es die Billigkeit erfordert“; in der Bestimmung des türkischen Zivilgesetzbuches 331 heißt es: „Wenn sich die Situation ändert, setzt der Richter auf Antrag die Höhe des Unterhalts neu fest oder hebt den Unterhalt auf“.
Wie man sieht, kann der Unterhalt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs auf dem Rechtsweg erhöht, herabgesetzt oder aufgehoben werden, wenn sich die Verhältnisse ändern oder die Billigkeit es erfordert. In der Praxis wird dies als Anpassungsfall des Unterhalts bezeichnet. In diesem Fall muss sich die aktuelle Situation des Ehegatten, der Unterhalt zahlt oder erhält, ändern oder die Billigkeit muss den Antrag rechtfertigen.
Verschlechtert sich beispielsweise die finanzielle Lage des unterhaltspflichtigen Ehegatten oder erhält der Unterhaltsberechtigte eine große Erbschaft, kann eine Anpassung der Unterhaltszahlungen beantragt werden. Der wichtigste Punkt, der hier zu beachten ist, ist, dass die veränderten Bedingungen mit der Situation zusammenhängen müssen, die die Grundlage für die Unterhaltszahlungen bildet.
Es gibt keine Frist für die Klage auf Anpassung des Unterhalts, die Parteien können einen Antrag stellen, wenn sich die Bedingungen ändern, aber das Datum der Volljährigkeit des Kindes sollte bei der Teilnahme am Unterhalt beachtet werden, da nach diesem Datum kein Antrag auf Anpassung mehr gestellt werden kann.
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