Erwägen Sie eine Expansion Ihres Unternehmens in die Türkei? Suchen Sie nicht weiter! Unser erfahrenes Team von Türkisches Gesellschaftsrecht steht Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite und gewährleistet einen reibungslosen und gesetzeskonformen Eintritt in den türkischen Markt.
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Die Anwaltskanzlei Akkas & Associates ist Ihr zuverlässiger Partner bei der Navigation durch die Komplexität der türkischen Unternehmensgründung. Wir führen Sie durch die Schritte, Gesetze und Vorschriften, die mit der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Aktiengesellschaft, eines Verbindungsbüros oder einer Niederlassung in der Türkei verbunden sind.
Das türkische Gesellschaftsgründungsrecht
Erschließen Sie grenzenlose Wachstumschancen in der Türkei mit unserem kompetenten Team von Türkischen Anwälten für Unternehmensgründung bei Akkas & Associates Law Firm. Unsere umfassenden Dienstleistungen umfassen nicht nur die Gründung Ihres Unternehmens, sondern auch eine fachkundige Beratung zur Steueroptimierung, zur Einhaltung der lokalen Vorschriften und eine strategische Rechtsberatung zur Wahrung Ihrer Interessen
Arten von Wirtschaftseinheiten in der Türkei
Bevor Sie in den Gründungsprozess eintauchen, ist es wichtig, die verschiedenen Arten von Unternehmen zu verstehen, die es in der Türkei gibt:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Sirket)
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die häufigste Unternehmensform in der Türkei und zeichnet sich durch ihre beschränkte Haftung aus. Sie erfordert mindestens einen Gesellschafter und einen Geschäftsführer, der auch ein Ausländer sein kann.
Das erforderliche Mindestaktienkapital beträgt 50.000 Türkische Lira. Unser türkisches Rechtsteam für Gesellschaftsgründungen wird Sie durch die spezifischen Anforderungen und Vorschriften für die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung führen.
Gemeinsame Aktiengesellschaft (Anonim Sirket)
Eine Aktiengesellschaft ist ein börsennotiertes Unternehmen, das Aktien an die Öffentlichkeit vertreibt. Sie benötigt mindestens fünf Aktionäre und einen Vorstand. Das Mindestaktienkapital für eine Aktiengesellschaft beträgt 250.000 Türkische Lira. Unser Team für türkische Gesellschaftsgründungen wird Sie durch die spezifischen Anforderungen und Vorschriften für die Gründung von Aktiengesellschaften führen.
Verbindungsbüro
Ein Vertretungsbüro ist eine Repräsentanz, die Marktforschung, Werbeaktivitäten und Kommunikation für die Muttergesellschaft erleichtert. Es kann keine kommerziellen Aktivitäten in der Türkei durchführen und unterliegt der Meldepflicht. Unser türkisches Rechtsteam für Gesellschaftsgründungen wird Sie durch die spezifischen Anforderungen der Gründung eines Verbindungsbüros führen.
Zweigstelle
Eine Niederlassung ist eine Zweigstelle der Muttergesellschaft, die in der Türkei gewerbliche Tätigkeiten ausüben darf. Sie unterliegt den türkischen Steuern und Vorschriften. Unser türkisches Rechtsteam für Unternehmensgründungen wird Sie durch die spezifischen Anforderungen der Gründung einer Zweigniederlassung führen.
Freizone Unternehmen
Unser erfahrenes türkisches Juristenteam führt Sie durch die spezifischen Anforderungen und Vorschriften der Freizonengesellschaft und gewährleistet einen reibungslosen Gründungsprozess. Verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil auf dem globalen Markt und nutzen Sie die unvergleichlichen Möglichkeiten in den Freizonen der Türkei.
Schritte zur Niederlassung: Gesetze und Verordnungen
- Auswahl eines Firmennamens: Die Wahl eines geeigneten und einzigartigen Firmennamens ist der erste Schritt. Der Name muss auf Verfügbarkeit und Übereinstimmung mit den türkischen Namensregeln geprüft werden.
- Gesellschaftsvertrag: Der Entwurf des Gesellschaftsvertrags ist ein entscheidender Schritt bei der Festlegung des rechtlichen Rahmens des Unternehmens. In diesem Dokument werden die Struktur, die Tätigkeiten und die Regeln für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens dargelegt.
- Notarielle Beglaubigung und Registrierung: Die Satzung und andere erforderliche Dokumente müssen notariell beglaubigt und beim Handelsregisteramt zur Registrierung eingereicht werden.
- Beschaffung einer Steueridentifikationsnummer: Das Unternehmen muss eine Steueridentifikationsnummer vom örtlichen Finanzamt erhalten.
- Eröffnung eines Bankkontos: Das Stammkapital des Unternehmens muss auf ein Bankkonto in der Türkei eingezahlt werden.
- Erforderliche Genehmigungen einholen: Bestimmte Geschäftstätigkeiten können besondere Genehmigungen oder Lizenzen von den zuständigen Behörden erfordern.
Dauer und Verfahren:
Die Dauer des Unternehmensgründungsverfahrens in der Türkei hängt von der Art des Unternehmens und der Vollständigkeit des Antrags ab. Im Durchschnitt dauert es etwa zwei bis sechs Wochen, um das gesamte Verfahren abzuschließen.
Kosten und anwaltliche Dienstleistungen
Die Kosten für die Gründung einer türkischen Gesellschaft umfassen staatliche Gebühren, Notargebühren und Anwaltskosten. Unser engagiertes Team von Anwälten für türkische Gesellschaftsgründungen in der Anwaltskanzlei Akkas & Associates wird Ihnen eine transparente Aufschlüsselung der Kosten zur Verfügung stellen und maßgeschneiderte Lösungen anbieten, die Ihren finanziellen Anforderungen entsprechen.
Kontaktieren Sie uns für türkisches Gesellschaftsgründungsrecht
Die Expansion Ihres Unternehmens in die Türkei kann angesichts der strategischen Lage, der wachsenden Wirtschaft und des unternehmensfreundlichen Umfelds ein lukratives Unterfangen sein. Allerdings kann es ohne professionelle Hilfe schwierig sein, sich in der komplexen Rechtslandschaft der türkischen Unternehmensgründung zurechtzufinden.
Unser erfahrenes Team für türkisches Gesellschaftsrecht ist bestrebt, Ihnen persönliche, effiziente und kostengünstige Lösungen zu bieten, damit Sie Ihr Unternehmen in der Türkei erfolgreich gründen können.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um diese aufregende Reise der Expansion und des Wachstums auf dem dynamischen türkischen Markt zu beginnen!